Donnerstag, 27. Mai 2021

Update Corona-Schutzmassnahmen

Donnerstag, 27. Mai 2021

Die aktuell gültige COVID-19-Verordnung vom 26. Mai 2021 sieht weitere Lockerungen vor. Für den Wildnispark Zürich gelten gestützt auf die nationalen Massnahmen folgende Regeln ab Montag 31. Mai 2021 bis mindestens 30. Juni 2021:

Tierpark Langenberg

  • Es gelten weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht auf dem gesamten Perimeter des Tierparks, die Einhaltung der Abstandsregeln (1.5 m) sowie eine Beschränkung der Personenzahl nach Bundesvorgaben (10qm pro Person). Die Vorgaben sind an allen Eingängen und an stark begangenen Orten ausgeschildert.
  • Müsli-Hüsli und Mongolische Jurte bleiben geschlossen. Der Besuchereinblick bei den Wildkatzen bleibt als Einbahn-System gekennzeichnet.
  • Wildnisboten sind am Mittwoch und Sonntag bei trockener Witterung als Informationspersonen zirkulierend unterwegs. Auf Infotische und Materialien wird verzichtet.
  • Download Schutzkonzept

Areal Besucherzentrum Sihlwald und Fischotteranlage

  • Es gilt die Einhaltung der Abstandsregeln (1.5 m) sowie eine Beschränkung der Personenzahl nach Bundesvorgaben (10qm pro Person).
  • Wildnisboten sind am Sonntag bei trockener Witterung auf dem Areal Besucherzentrum zirkulierend als Informationspersonen unterwegs. Auf Infotische und Materialien wird verzichtet.

Besucherzentrum und Naturmuseum Sihlwald

  • In den Innenräumen des Besucherzentrums und Naturmuseums und im nahen Aussenbereich gelten eine allgemeine Maskenpflicht, die Einhaltung der Abstandsregeln (1.5m) sowie eine Beschränkung der Personenzahl nach Bundesvorgaben (10qm pro Person).
  • Download Schutzkonzept

Veranstaltungen und Kurse

  • Alle Veranstaltungen im Jahresprogramm bis Ende Juni können stattfinden, mit Ausnahme des Angebotes "Tierpfleger vor Ort".
  • Generell gilt die Einhaltung der Abstandsregeln (1.5 m) und Maskenpflicht in Innenräumen und im Freien.
  • Gruppenangebote (Führungen, Exkursionen) werden regulär mit 25 Personen (zzgl. Leitungspersonen) durchgeführt.
  • Kurse und Weiterbildungen mit max. 50 Personen können durchgeführt werden.
  • Öffentliche Museumsführungen werden regulär mit max. 20 Personen durchgeführt. Es werden Daten für das Contact-Tracing erfasst.
  • Wildschwein-Führungen werden mit max. 20 Personen durchgeführt. Es werden Daten für das Contact-Tracing erfasst.
  • Rothirsch-Kurzführungen werden mit max. 20 Personen durchgeführt.
  • Schulangebote mit Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahre können durchgeführt werden. Es gilt das Schutzkonzept für Schulen im Kanton Zürich.
  • Download Schutzkonzept

Gastronomie

  • Ab 31. Mai sind Terassen und Innenräume geöffnet: Öffnungszeiten
  • Es gelten die Schutzmassnahmen gemäss COVID-19 Verordnung vom 26.05.2021 für die Gastronomie.
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